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   BVerwG, 05.12.1991 - 5 C 60.88   

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https://dejure.org/1991,2439
BVerwG, 05.12.1991 - 5 C 60.88 (https://dejure.org/1991,2439)
BVerwG, Entscheidung vom 05.12.1991 - 5 C 60.88 (https://dejure.org/1991,2439)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Dezember 1991 - 5 C 60.88 (https://dejure.org/1991,2439)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BSHG § 88 Abs. 2 Nr. 7 (1983)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1402
  • NVwZ 1992, 571 (Ls.)
  • FamRZ 1992, 546 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 17.01.1980 - 5 C 48.78

    Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Krankenhilfe trotz Einkommens des

    Auszug aus BVerwG, 05.12.1991 - 5 C 60.88
    Der Zweck der Vorschrift, dem Hilfesuchenden (hier: und seinen Angehörigen) die (eigene) Wohnstatt zu erhalten (siehe BVerwG, Urteile vom 21. Oktober 1970 - BVerwG 5 C 33.70 - und vom 17. Januar 1980 - BVerwG 5 C 48.78 - <BVerwGE 59, 294 300>), läßt sich in diesem Fall nicht mehr voll erreichen.
  • BVerwG, 21.10.1970 - V C 33.70

    Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe zur Pflege gegen grundpfandrechtliche

    Auszug aus BVerwG, 05.12.1991 - 5 C 60.88
    Der Zweck der Vorschrift, dem Hilfesuchenden (hier: und seinen Angehörigen) die (eigene) Wohnstatt zu erhalten (siehe BVerwG, Urteile vom 21. Oktober 1970 - BVerwG 5 C 33.70 - und vom 17. Januar 1980 - BVerwG 5 C 48.78 - <BVerwGE 59, 294 300>), läßt sich in diesem Fall nicht mehr voll erreichen.
  • BVerwG, 06.09.1995 - 6 C 16.93

    kalter Prüfungsraum - ÄAppO, Rücktritt, Chancengleichheit

    Ein solcher Fehler ist nur anzunehmen, wenn sich der - zweifelsfrei ermittelte - Wille des historischen Gesetzgebers offensichtlich in dem Gesetzeswortlaut nicht niedergeschlagen hat (BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 1991 - BVerwG 5 C 60.88 - Buchholz 436.0 § 88 BSHG Nr. 24; BSG, Urteil vom 20. Juni 1985 - 11b/7 RAr 41/84 - BSGE 58, 180, 182; Schack, Redaktionsfehler, formelle Verfassungswidrigkeit und Irrtum und Täuschung des Gesetzgebers, DÖV 1964, 469).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.04.2011 - L 7 SO 2497/10

    Sozialhilfe - keine Grundsicherung im Alter - Vermögenseinsatz - nicht selbst

    Zweck der Vorschrift ist, der nachfragenden Person (und ggf. seinen Angehörigen) die eigene Wohnstatt (das "Dach über dem Kopf") zu erhalten (vgl. BVerwG NJW 1992, 1402 m.w.N.; Buchholz 436.0 § 120 BSHG Nr. 11 zu § 88 BSHG).
  • BayObLG, 19.02.1997 - 3Z BR 61/96

    Keine Mittellosigkeit des Betreuten bei Miteigentum an nicht selbst genutzter

    Erforderlich ist jedoch, daß der Betreute das Hausgrundstück bzw. die Eigentumswohnung - zumindest auch - selbst bewohnt (vgl. BVerwG NJW 1992, 1402/1403; Oestreicher/Schelter/Kunz § 88 Rn. 17; Stein/Jonas/Bork § 115 Rn. 109).

    (3) Bei dieser Sachlage kann die Eigentumswohnung für die Betroffene die nach der gesetzlichen Zweckbestimmung des § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG maßgebliche Funktion, der Betroffenen selbst als Wohnstatt zu dienen (vgl. BVerwG NJW 1992, 1402/1403; MünchKomm/Wax § 115 ZPO Rn. 53), nicht mehr erfüllen.

  • LG Darmstadt, 04.02.2014 - 5 T 296/13

    Verwertbarkeit und unzumutbare Härte einer Verwertung bei einem nur teilweise vom

    Ein Hausgrundstück/eine Wohnung unterfällt danach nicht mehr dieser Norm, wenn der Betreffende nicht nur vorübergehend abwesend, etwa dauerhaft in einem Pflege- oder Altenheim untergebracht ist (so BVerwG, Urteil v. 05.12.1991, Az. 5 C 60/88, juris bzw. NJW 1992, 1402 f. zur Vorgängervorschrift § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG) oder das Gebäude nur gelegentlich aufsucht (so das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 04.12.2012, Az. L 8 SO 25/09, juris).
  • SG Bayreuth, 18.06.2018 - S 5 SO 76/18

    Keine Sozialhilfe bei verwertbarem Vermögen

    Zweck der Vorschrift ist, der nachfragenden Person (und ggf. seinen Angehörigen) die eigene Wohnstatt (das "Dach über dem Kopf") zu erhalten (vgl. BVerwG NJW 1992, 1402 m. w. N.; Buchholz 436.0 § 120 BSHG Nr. 11 zu § 88 BSHG).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.04.2016 - L 8 SO 19/12
    § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG ist nicht anwendbar, wenn der Betreffende - wie hier die Klägerin - das Haus nicht (mehr) selbst bewohnt (BVerwG, 5. Dezember 1991 - 5 C 60/88 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.04.2016 - L 8 SO 20/12
    § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG ist nicht anwendbar, wenn der Betreffende - wie hier der Ehemann der Klägerin - das Haus nicht (mehr) selbst bewohnt (BVerwG, 5. Dezember 1991 - 5 C 60/88 -).
  • VG Münster, 06.02.2007 - 5 K 1008/05

    Anspruch auf Pflegewohngeld nach den Vorschriften des Gesetzes zur Umsetzung des

    Zwar bewohnt der Kläger nicht mehr das Haus, weil er bis auf Weiteres in dem Alters- und Pflegeheim untergebracht worden ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 5. Dezember 1991 - 5 C 60.88 -, FEVS 42, 189).
  • VG Schleswig, 19.05.2006 - 7 A 164/04
    Nach dem Wortlaut der genannten Bestimmung ist ein kleines Hausgrundstück, als welches nach der Rechtsprechung auch eine Eigentumswohnung angesehen werden kann (VGH Mannheim, Urteil vom 24. Juli 1991 6 S 1816/89 juris) nur dann Schonvermögen, wenn der Hilfesuchende es allein oder zusammen mit Angehörigen bewohnt (BVerwG, Urteil vom 05. Dezember 1991 5 C 60.88 juris).
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